Nur wenn die Löhne als die wichtigste Kostengröße jedes Bauunternehmens geregelt sind, kann der Wettbewerb am Baumarkt zu einem Wettlauf um die beste Bauqualität werden. Sonst droht ein Lohndumpingwettlauf nach unten, bei dem die Qualität des Bauwerks und andere Faktoren, wie Termintreue, "unter die Räder kommen".
Tarifparteien regeln einvernehmlich ohne staatlichen Eingriff. Entlastungsfunktion für Unternehmen: Zentrale Lohnverhandlungen verringern Kosten und Konflikte in den Unternehmen.
Wichtiges Instrument zur geordneten Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen: Mindestlöhne am Bau zur Bewältigung der Herausforderung EU-Osterweiterung.
Am Bau gibt es seit Herbst 2003 einen Mindestlohn I und einen darüber liegenden Mindestlohn II. Diese Instrumente sollen helfen, eine der größten Anforderungen an die deutsche Bauwirtschaft in den nächsten Jahren, die Bewältigung der Herausforderungen und Chancen durch die EU-Osterweiterung, zu meistern.
Die Mindestlöhne I und II sollen dabei als Lohnuntergrenze diesen Anpassungsprozess begleiten, sie machen ihn aber nicht überflüssig.
Auf Antrag einer Tarifvertragspartei kann ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Bedeutung dieses Instruments wird meist unterschätzt. Die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) ermöglicht es der Bauwirtschaft, vieles vorbildlich innerhalb der Branche zu lösen, wofür andere den Staat brauchen. Beispiele dafür sind:
Insgesamt gilt: Die AVE erweitert das Spektrum subsidiärer Regulierungen beträchtlich und erspart so gesetzliche Regelungen.
Die Bauindustrie ist hier vorbildlich.